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Reisebuchung



Welche Krankheiten werden bei der Reiserücktrittsversicherung anerkannt?
Die Reiserücktrittsversicherung leistet bei einer unerwarteten, schweren Ersterkrankung. Unerwartet bedeutet, Sie sind erst nach der Buchung der Reise erkrankt. Schwer bedeutet, dass die Krankheit Ihnen die geplante Reise unmöglich macht.

Eine chronische Krankheit hindert Sie daran, die Reise anzutreten? Bei Erkrankungen, die Sie schon zum Zeitpunkt der Buchung hatten, ist eine unerwartete Verschlechterung ausschlaggebend. Die Verschlechterung gilt als unerwartet, wenn die Krankheit innerhalb von 6 Monaten vor dem Abschluss der Versicherung nicht behandelt werden musste. Für gewöhnlich leistet dann die Reiserücktrittsversicherung.

Achtung: Suchterkrankungen beispielsweise sind nicht in der Reiserücktrittsversicherung abgesichert.